Krypto-Besteuerung in Österreich seit 2024 verständlich gemacht
Was sich 2024 für Krypto-Anleger in Österreich geändert hat
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 ist die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich grundlegend neu geregelt worden. Seit 1. März 2024 unterliegen laufende Einkünfte aus Krypto – etwa Zinsen aus Staking oder Lending – einer Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent. Für Altbestände vor dem 1. März 2021 gilt weiterhin die alte Rechtslage mit der pauschalen Anschaffungskostenregelung, sofern die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Wer seine Coins über eine inländische Börse wie Bitpanda GmbH verwahrt, muss sich um den Einbehalt meist nicht kümmern: Das Unternehmen führt die KeSt direkt an das Finanzamt ab.
Anders schaut es aus, wenn Sie Ihre Bestände auf einer ausländischen Plattform oder in einer eigenen Wallet halten. Dann sind Sie selbst in der Pflicht, die KeSt in der Steuererklärung anzugeben. Das gilt auch für Tauschvorgänge: Der Umtausch von Bitcoin in Bitcoin Cash oder in eine andere Kryptowährung ist steuerlich ein Verkauf. Wer also regelmäßig zwischen verschiedenen Coins hin- und herwechselt, löst dabei jedes Mal einen steuerpflichtigen Vorgang aus – ein häufiger Fehler, der bei Betriebsprüfungen auffällt.
Die KeSt beträgt einheitlich 27,5 Prozent auf realisierte Gewinne. Verluste aus Krypto-Geschäften dürfen seit 2024 nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Ein Ausgleich mit Mieteinnahmen oder Aktiengewinnen ist nicht möglich. Das sollten Sie bei Ihrer Jahresplanung berücksichtigen, insbesondere wenn Sie mehrere Krypto-Positionen gleichzeitig halten.
Meldepflichten und Aufzeichnungen: Was das Finanzamt sehen will
Wer Krypto über eine inländische Börse handelt, bekommt von dort eine Jahressteuerbescheinigung. Bei ausländischen Börsen oder dezentralen Plattformen müssen Sie selbst Buch führen. Das Finanzamt verlangt auf Nachfrage eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen: Kauf- und Verkaufszeitpunkt, Betrag in Euro, Wallet-Adresse und gegebenenfalls den Wechselkurs. Als Referenzkurs dient der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Euro-Referenzkurs (euro foreign exchange reference rates) am Tag der Transaktion. Für Kryptowährungen gibt es keinen offiziellen Kurs, daher sollten Sie den Kurs der Handelsplattform dokumentieren und nachvollziehbar ablegen.
Besonders heikel sind Wallet-zu-Wallet-Übertragungen. Wer Coins von einer Börse auf eine eigene Wallet verschiebt, tätigt steuerlich keine Veräußerung – aber nur, wenn er den Vorgang belegen kann. Ohne saubere Aufzeichnungen unterstellt das Finanzamt schnell einen Verkauf. Eine einfache Tabelle mit Datum, Menge, Kurs und Gegenpartei reicht meist aus, um Rückfragen zu beantworten. Noch besser ist die Nutzung einer Wallet-App, die Transaktionen automatisch protokolliert und als CSV exportiert.
Seit 2024 sind inländische Krypto-Dienstleister zudem verpflichtet, certain Daten an das Finanzamt zu melden. Dazu gehören die Identität des Kunden, die Anzahl der Transaktionen und die Höhe der Zuflüsse. Wer glaubt, mit einer ausländischen Börse der Meldepflicht zu entgehen, irrt: Über die EU-weite Meldepflicht (DAC8) werden ab 2026 auch ausländische Plattformen ihre Daten an die österreichischen Behörden übermitteln.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
Mining, Staking und Airdrops richtig einordnen
Einkünfte aus Mining und Staking gelten seit 2024 als laufende Einkünfte und unterliegen der KeSt. Das gilt auch für Airdrops, wenn sie ohne Gegenleistung zufließen. Der steuerpflichtige Betrag bemisst sich nach dem Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses. Wer etwa für das Staking von Ethereum monatlich Belohnungen erhält, muss diese laufend erfassen – nicht erst beim Verkauf. Ein häufiger Fehler ist, erst bei der späteren Veräußerung zu versteuern, was zu Doppelbesteuerung führen kann.
Verluste aus Fake-Plattformen
Immer wieder berichten Anleger von Plattformen mit Namen wie „Bitcoin Profit“ oder „Bitcoin Revolution“, die sich als seriöse Handelsplattformen ausgeben. Wer dort Geld einzahlt, sieht oft nur simulierte Gewinne. Steuerlich sind solche Verluste in der Regel nicht abzugsfähig, weil keine echte Veräußerung stattgefunden hat. Prüfen Sie daher vor jeder Einzahlung, ob die Plattform über eine österreichische oder EU-Lizenz verfügt und ob sie in der FMA-Registerabfrage aufscheint.
Dokumentation bei Krypto-Casinos
Gewinne aus Bitcoin-Casinos mit No-Deposit-Bonus sind ebenfalls steuerpflichtig, sofern sie in Krypto ausgezahlt werden. Das Finanzamt betrachtet den Erhalt der Coins als Zufluss, der mit dem Tageskurs zu bewerten ist. Wer hier keine Aufzeichnungen führt, riskiert eine Schätzung. Bewahren Sie daher Screenshots der Auszahlung und den Wallet-Verlauf auf.
Was bei Krypto-Börsen und Wechselkursen zu beachten ist
Die Wahl der Börse hat steuerliche Folgen. Inländische Anbieter wie Bitpanda führen die KeSt automatisch ab, was die Erklärung vereinfacht. Ausländische Börsen verlangen von Ihnen Eigenverantwortung. Ein häufiges Missverständnis betrifft den Wechselkurs: Wenn Sie Euro in Krypto tauschen, ist der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion maßgeblich. Bei Börsen mit Sitz in Tschechien oder Ungarn kann die Umrechnung über die lokale Währung erfolgen – achten Sie darauf, den tatsächlichen Euro-Gegenwert zu dokumentieren. Die tschechische Krone (CZK) unterliegt eigenen Schwankungen, was den steuerlichen Gewinn beeinflussen kann.
Auch der Handel auf dezentralen Börsen (DEX) ist steuerpflichtig. Wer dort Coins tauscht, muss den Vorgang selbst erfassen. Das Finanzamt akzeptiert hier meist die Kursdaten der DEX, sofern sie nachvollziehbar sind. Ein weiterer Stolperstein: Überträgt man Coins von einer Börse auf eine andere, ohne sie zu verkaufen, ist das kein steuerpflichtiger Vorgang – vorausgesetzt, die Übertragung ist belegt. Wer jedoch Coins als Zahlungsmittel einsetzt, etwa für den Kauf einer Ware, realisiert einen Verkauf und muss den Gewinn versteuern.
Für Anleger, die ihre Coins in einer eigenen Wallet halten, empfiehlt sich eine klare Trennung zwischen langfristigen Beständen und aktiven Handelsbeständen. So behalten Sie den Überblick und können gegenüber dem Finanzamt glaubhaft darlegen, welche Coins zu welchem Zeitpunkt erworben wurden. Wer etwa Bitcoin als langfristige Anlage hält und nur gelegentlich kleinere Beträge in Bitcoin Cash tauscht, sollte diese Vorgänge gesondert dokumentieren.